Rechtsprechung
BGH, 19.11.1959 - II ZR 248/58 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,3228) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1960, 112
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.10.1952 - I ZR 45/52
Hinterlegung im Ost-West-Streit
Auszug aus BGH, 19.11.1959 - II ZR 248/58
Der Schuldner ist wegen einer Ungewißheit über die Person des Gläubigers dann zur Hinterlegung berechtigt, wenn die mit verkehrsüblicher Sorgfalt vorgenommene Prüfung zu begründeten Zweifeln über die Person des Gläubigers führt, deren Lösung auf seine Gefahr ihm nicht zugemutet werden kann (BGHZ 7, 302, 307) [BGH 17.10.1952 - I ZR 45/52].
- BGH, 28.01.1997 - XI ZR 211/95
Hinterlegung wegen Ungewißheit über die Person des Gläubigers
Das ist dann der Fall, wenn eine mit verkehrsüblicher Sorgfalt vorgenommene Prüfung zu begründeten Zweifeln über die Person des Gläubiger führt, deren Behebung auf eigene Gefahr dem Schuldner nicht zugemutet werden kann (BGHZ 7, 302, 307; BGH, Urteile vom 19. November 1959 - II ZR 248/58 = WM 1960, 112 und vom 22. September 1965 - VIII ZR 128/63 = WM 1965, 1210, 1211) Dabei ist zu berücksichtigen, daß von einem Schuldner, dem die Erkenntnismöglichkeiten eines Gerichts nicht zu Gebote stehen, billigerweise nur begrenzte Anstrengungen zur Ermittlung des Sachverhalts und zu seiner Subsumtion unter das auf vielen Gebieten immer unübersichtlicher werdende geschriebene und ungeschriebene Recht verlangt werden können. - OLG Nürnberg, 30.04.2002 - 4 VA 954/02
Pfändung von Abschlagsforderungen von Kassenärzten gegen die Kassenärztliche …
Der Umstand allein, dass mehrere Gläubiger Anspruch auf die Auszahlung erheben oder gar nur erheben könnten, reicht für einen Anspruch der Antragstellerin auf Hinterlegung nicht aus (BGHZ 7, 302/305; WM 1960, 112).Stellt sich dann hinterher heraus, dass die Rechtslage entgegen der erteilten Auskunft in Wirklichkeit doch nicht unsicher war, dann berührt dies weder die Zulässigkeit (§ 372 BGB) noch die Tilgungswirkung (§ 378 BGB) der Hinterlegung (BGHZ 7, 302/307; 27, 241/243 f.: WM 1960, 112: Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl. § 372 Rn 6;… MüKomm-Heinrichs, 3. Aufl., § 372 Rn 10).
- BGH, 18.04.1985 - III ZR 5/84
Zulässigkeit der Schuldbefreiung durch Hinterlegung - Schuldbefreiung bei …
Die sich bei der Anwendung des § 372 BGB stellenden Rechtsfragen sind in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt (vgl. insbesondere BGHZ 7, 302 - LM BGB § 372 Nr. 3 mit Anm. Wilde = NJW 1953, 19 mit Anm. Rötelmann, sowie ferner BGH Urteile vom 15. Dezember 1954 - VI ZR 192/53 - LM BGB § 372 Nr. 6; vom 10. Januar 1957 - II ZR 189/55 = WM 1957, 584; vom 19. November 1959 - II ZR 248/58 = WM 1960, 112 = BB 1960, 459; vom 22. September 1965 - VIII ZR 128/63 = WM 1965, 1210) und bedürfen anläßlich des Streitfalles keiner Fortentwicklung. - OLG Frankfurt, 06.10.1987 - 5 U 247/86
Hinterlegungsgrund; Person des Gläubigers; Ungewißheit; Prätendentenstreit; …
Vielmehr kommt es darauf an, ob der Schuldner trotz Prüfung der Umstände des Falles noch Zweifel an der Person des Gläubigers haben kann, die auf sein Risiko zu lösen ihm nicht zugemutet werden kann (BGH WM 1960, 112).